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© Heike König

Gutachten – nur verkehrsmedizinischen Gutachten zu neurologischen Erkrankungen

Der Gutachten-Schwerpunkt des Neurologischen Facharztzentrums außerhalb der kassenärztlichen Tätigkeit liegt im Bereich der Verkehrsmedizin und erfolgt nach individueller Absprache und Beauftragung. Die akkreditierte verkehrsmedizinische Zusatzqualifikation erlaubt natürlich die Begutachtung im Auftrag der Fahrerlaubnisbehörden und erfolgt nach den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung. Die Kosten für die Begutachtung werden nicht von den Krankenkassen übernommen und sind daher selbst zu tragen. Die Abrechung erfolgt nach Aufwand gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).