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Sonderleistungen
Verschiedene wissenschaftlich abgesicherte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren vor allem im Früherkennungs- und Vorsorgebereich sind derzeit nicht im Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.
Dies gilt auch in speziellen Fällen für den Einsatz innovativer Medikamente.
- Gutachten – nur verkehrsmedizinischen Gutachten zu neurologischen Erkrankungen
- Faltenbehandlung
- Schlafanalyse
- Schlaganfallvorsorge